Hygienekonzept
Ernst & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Neuer Weg 14, 24568 Kaltenkirchen
Zur Sicherung der Gesundheit aller Betroffenen, ergehen als Arbeitsschutzmaßnahme folgende Anordnungen,
die Mitarbeiter, Besucher und Partner zu beachten haben.
Die Arbeitsabläufe in der Kanzlei Ernst & Partner (“EuP”) sind entzerrt, sodass große Ansammlungen von Mitarbeitern und Mandanten nicht stattfinden. In der Hauptgeschäftsstelle Kaltenkirchen halten sich maximal bis zu neun Mitarbeiter/-innen (inkl. Partner) auf. Die einzelnen Räume sind mit maximal zwei bis drei Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen besetzt. Mandantentermine werden ausschließlich im vorderen Besucherzimmer wahrgenommen. Es sind auf Grund der vergangenen Erfahrungen insbesondere mit dem “Lockdown” folgende Anweisungen zu beachten und umzusetzen:
- Die allgemeingültigen und bekannten Hygienevorschriften sind grundsätzlich auch in der Kanzlei zu beachten. Dazu gehört neben den bekannten Toilettenregeln u. a., dass das Händeschütteln oder gar das Umarmen strikt zu unterlassen sind. Abstand zu anderen halten (mind. 1,5m). Bei ausgestrecktem Arm dürfen sich ihre und die Finger des Kollegen nicht berühren. Dies gilt erst recht bei der Nutzung von Durchgängen und Türen. Verständigen Sie sich, sodass enge Passagen einzeln durchschritten werden.
- Anweisungen wie z.B. in die Armbeuge husten/niesen, nicht ins Gesicht fassen (vor allem kein Kontakt zu Mund, Nase und Augen), Hinweisschilder und Markierungen an Eingängen/Zugängen müssen beachtet werden. Weisen Sie ihre Kollegen (höflich) auf Fehlverhalten oder Versäumnisse hin.
- Im Eingangsbereich liegt eine Anwesenheitsliste zu Dokumentationszwecken aus, in die sich alle Mitarbeiter und Mandanten sowie Besucher einzutragen haben, die sich, außer im Empfangsbereich, in den Räumlichkeiten der Kanzlei aufhalten werden. Sie sind auf die ausgehängte Hygieneregeln hinzuweisen.
- In den einzelnen Arbeitszimmern haben sich zeitgleich höchstens zwei Mitarbeiter dauerhaft aufzuhalten. Darüber hinaus ist stündlich zu lüften, Besprechungsräume vor der Nutzung und dann alle 20min, jeweils für 3-10min Stoßlüften. In der Küche ist darauf zu achten, dass sich zeitgleich höchstens ein Mitarbeiter dort aufhält. Pausen so legen, dass eine Entzerrung erreicht wird und nur max. zwei Personen gleichzeitig die Gemeinschaftsräume nutzen. Benutztes Geschirr und Besteck sind von jedem einzelnen Mitarbeiter in den Geschirrspüler einzuräumen.
- Beim Toilettenbesuch die Hände anschließend mit dem dort aushängenden Desinfektionsspender zusätzlich zu reinigen, was ggf. auch bei Bedarf anderweitig häufiger erfolgen kann und sollte.
- Die tägliche Reinigung der Büroräume hat durch die Putzfrau zu erfolgen. Unsere Putzkraft hat insbesondere darauf zu achten, dass sowohl diese Hygienemaßnahmen eingehalten werden als auch Gegenstände besonders zu reinigen und zu desinfizieren sind, die von mehreren Personen täglich benutzt werden (Türklinken, Stifte im Besprechungszimmer etc.).
- Sofern einzelne Mitarbeiter bzw. Betroffene Erkältungssymptome aufzeigen, die auf eine Covid19-Erkrankung hindeuten könnten (Husten, Fieber, Schnupfen etc.) sind die Kanzleiinhaber sofort zu informieren. Die Partner werden nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sofort der Hausarzt aufgesucht werden muss oder ein Test erfolgen sollte. Sofern wir nicht erreichbar sein sollten, ist unser Arbeitsmediziner Herr Dr. Constantin Reinke, Rosenweg 6, 24568 Oersdorf (Tel.: 0171/8252389) zu verständigen.
- Jeder Mitarbeiter trägt die eigene und persönliche Verantwortung nicht nur für sich sondern auch für alle Kollegen und Betroffenen dieser Kanzlei. Es sollte daher aus eigenem Interesse heraus bei entsprechendem Bedarf ein Corona-Test (beim Hausarzt) durchgeführt werden und dem Chef vorgelegt werden.
- Es wird Bezug genommen auf die Verkündung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22.01.2021. Besondere Beachtung schenken Sie dem Punkt “§ 3 Mund-Nasen-Schutz” am Arbeitsplatz.
Bitte beherzigen Sie die Verhaltensregeln, um sich und die Kollegen zu schützen. Nehmen Sie Rücksicht auf andere, haben Sie ggf. etwas Geduld und akzeptieren Sie die besondere Situation. Es ist alles nur zu unserem Besten, nämlich dem Erhalt unserer Gesundheit und der unserer Mitmenschen.
Bei alle dem bleiben Sie gesund! 🙂
Januar 2021, gez. U. Ernst